
Diese Stellen werden in CHF (Ansatz 2012: Einstufung F4/3 = CHF 2 x 60'686.-) umgerechnet und monatlich auf die Kostenstelle der Professur überwiesen. Für Assistierende sind die Anstellungsbedingungen separat geregelt und gelten als verbindlich.
Über den Stand des Assistierendenbudgets werden Sie jeweils Anfang und Ende Jahr, bei Veränderungen auch unter Jahr informiert. Das Budget gilt jeweils vom 1.1. bis 31.12.. Restguthaben (bis 40%, max. CHF 50'000.-) werden in das neue Jahr übertragen. Überschreitungen werden Ihnen in Rechnung gestellt.